Allgemeine Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen 2018

 

der DRONEMASTERS Convention 2018 am 26. August 2018 auf der Trabrennbahn Berlin-Karlshorst, Treskowallee 129, 10318 Berlin. Auf dem Gelände des Pferdesportparks der PSP Sportpark GmbH, Berlin richten die DroneMasters c/o laf.li digital GmbH Berlin (DM) die DRONEMASTERS Convention 2018 aus (Veranstalter).

Für das Gelände der DRONEMASTERS Convention gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigen Besucherinnen und Besucher sowie alle Teilnehmenden unwiderruflich in diese ein:

  1. Der Eintritt ist nur mit gültigem Ticket erlaubt. Tickets sind ausschließlich online unter dmc18.eventbrite.de erhältlich und müssen vor Ort in ausgedruckter Papierform oder in der Eventbrite-App mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucherinnen und Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  2. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet statt, solange der Veranstalter dies verantworten kann. Sollte Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Besucherinnen oder Besuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.
  3. Der Besucherin/dem Besucher ist bewusst, dass Flugvorführungen eine erhöhte Gefährdung darstellen. Beispielsweise können Kleinteile aufgewirbelt werden, Teile und/oder Bruchstücke von Fluggeräten unkontrolliert durch die Luft fliegen. Die Besucherin/der Besucher trifft jederzeit selbst die notwendige Vorsorge, schützt insbesondere die Augen, folgt den Anweisungen des Personals und betritt keine gesperrten Flächen. Dies gilt insbesondere für das Geläuf der Rennbahn. Der Aufenthalt unter fliegendem Gerät ist untersagt. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für Gesundheitsschäden oder Schäden am Eigentum der Besucherinnen und Besucher ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
  4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Teilen des Geländes zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planung der Besucherströme unmöglich ist. Den Anweisungen des durch den Veranstalter gekennzeichneten Personals ist jederzeit unbedingt Folge zu leisten.
  6. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  7. Fotografieren, Ton- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Hieraus können seitens des Besuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
  9. Sofern die Besucherin/der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Gelände des Pferdesportparks Berlin-Karlshorst zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  10. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
  11. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucherinnen und Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Auf dem gesamten Gelände wird das Hausrecht von der PSP Sportpark GmbH, vom Veranstalter bzw. von durch sie beauftragte Dritte ausgeübt. 
  12. Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres ist nur in Begleitung einer/eines Erziehungsbeauftragte/n der Zutritt gestattet. Ein/e Erziehungsbeauftragte/n ist eine volljährige Person, die nachweislich mit der altersgemäßen Aufsicht eines Kindes beauftragt wird und dieses während des Besuchs auf Verlangen nachweisen kann. Der Zutritt zu den gekennzeichneten Wettbereichen des Pferdesportparks ist erst ab 18 Jahren gestatten.
  13. Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung bei der Anmeldung selbstverständlich. Der Veranstalter nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu eigenen Zwecken sowie zur Durchführung von Veranstaltungen. Besucherinnen und Besucher können einer Nutzung oder Übermittlung der Daten zu Marketingzwecken jederzeit widersprechen. Wenn einer Verwendung der eigenen Daten insgesamt widersprochen werden soll, genügt eine Nachricht an: laf.li digital GmbH, Friedrichstraße 63, 10117 Berlin, datenschutz@dronemasters.com
  14. Tiere dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht werden.
  15. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt die Besucherin/der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für jede mediale Form wie Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder von ihm dazu berechtigten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form der digitalen Verbreitung über das Internet) ein. Dies schließt jegliche Form von Werbung und Vermarktung durch Dritte ausdrücklich ein.
  16. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

 

Teilnahmebedingungen

Ergänzend gelten für Pilotinnen und Piloten, deren Begleiterinnen und Begleiter sowie für alle aktiven Teilnehmenden (im Folgenden „Teilnehmende“) an den Formaten DRON-A-THON/Drohnen-Marathon, Drohnen-Vorführung, DRONEMASTERS Kids Drone Race, FreeStyle sowie Fröhliches Schweben im Rahmen der DRONEMASTERS Convention 2016 folgende Teilnahmebedingungen. Mit dem Erwerb eines Tickets erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschlusses des Veranstalters an. Ohne diese Anerkennung ist eine Benutzung oder ein Betreten der Flächen untersagt.

Zu Vorführungszwecken und zur Durchführung von „Drohnen-Rennen“, insbesondere für den Drohnen-Marathon „DRON-A-THON“ und das DRONEMASTERS Junior Academy Race werden das Geläuf der Rennbahn sowie ausgewiesene Bereiche des Geländes als Flugareal bereitgestellt. Außerhalb dieser Areale ist das Fliegen nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für das Fliegen über Menschen.

Bei der Nutzung eines Luftfahrtgerätes zum Zwecke des Sportes oder der Freizeitgestaltung, gelten die Regelungen über Flugmodelle. Sofern die Flugmodelle eine Flughöhe von 30 Meter über Grund sowie ein Abfluggewicht von 5 kg nicht überschreiten und nicht über Menschenansammlungen betrieben werden, sind sie nicht genehmigungspflichtig.

Dementsprechend benötigen die Teilnehmenden der DRONEMASTERS Convention über dem Geläuf der Trabrennbahn Karlshorst (Pferdesportpark Berlin-Karlshorst, Treskowallee 129,10318 Berlin) keine Aufstiegsgenehmigung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Im Rahmen des Drohnen-Marathons werden die Drohnen/UAV rund 30 Runden/40,195 km zu Demonstrationszwecken (Ausdauer, Leistung etc.) zurücklegen. Es wird dabei auf Sicht und nicht über Menschen geflogen. Eine Aufstiegserlaubnis ist nur erforderlich, wenn das Luftfahrtgerät zu anderen als den o. a. Zwecken nutzt (Drohne / UAS) bzw. über Menschenansammlungen fliegen will oder die Gesamtmasse des Gerätes mehr als 5 kg beträgt. Bei einer Flughöhe über 30 m wäre eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich.

Für das gesamte Gelände der DRONEMASTERS Convention gilt folgender Haftungsausschluss. 

  • Der Teilnehmende versichert, über alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für sich sowie für das von ihm genutzte Fluggerät zu verfügen und alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. 
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere für Sachschäden und/oder Vermögensschäden und/oder Personenschäden sowie bei Diebstahl.
  • Haftpflichtansprüche der jeweiligen Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter oder sonstigen beauftragten Personen und Mitarbeitern sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmende haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge unsachgemäßer Anwendung oder Verhaltensweisen.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende ausdrücklich an, dass ausschließlich und uneingeschränkt er selbst und/oder namentlich benannte Vertreter auf eigene Gefahr und eigenes Risiko das Gelände betreten, sich dort aufhalten und Geräte benutzen. 
  • Der Teilnehmende sichert zu, den notwendigen Sicherheitsabstand zu anderen Fluggeräten, Netzen und Hindernissen einzuhalten. 
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Betrieb des Fluggerätes und/oder für solche Schäden, die durch den Betrieb anderer Geräte, deren Piloten und/oder deren Führer entstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Gästen zu Präsentationszwecken die Steuerung eines Gerätes überlassen wird. Der Teilnehmende trägt allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm und/oder dem von mir gesteuerten Gerät verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Das Betreten und der Aufenthalt in ausgewiesenen Flugarealen ist nicht autorisierten Personen untersagt. Die Teilnahme an Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. 
  • Wird der Veranstalter von anderen Teilnehmern der Veranstaltung auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, die der Teilnehmende und/oder dessen Vertreter verursacht haben, so stellt der Teilnehmende den Veranstalter hiervon auf erste Anforderungen hin frei.
  • Der Teilnehmende versichert, dass er und/oder seine Vertreter an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, und dafür Sorge tragen, dass weder er, noch seine Vertreter unter Alkohol/Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen können.
  • Anweisungen vom Veranstalter und/oder von ihm beauftragten Dritten ist ausnahmslos Folge zu leisten. Für Schäden, die an den von den Teilnehmenden benutzten Geräten durch eigenes oder Fremdverschulden unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Teilnehmende Anweisungen vom Veranstalter oder dessen Mitarbeitern nicht Folge geleistet hat, übernimmt der Teilnehmende uneingeschränkte Haftung.
  • Zuwiderhandlungen werden notfalls strafrechtlich verfolgt.
  • Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist ebenfalls die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
  • Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Gerichtsstand ist Berlin.

(Stand: 10.07.2018)